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Comeback-Konzert bereits geplant – Diddys drittes Opfer schreibt Brief an den Richter und bittet um Diddys Freilassung

Brief von „Opfer-3“ und abgelehnte Kaution

Virginia „Gina“ Huynh hat den Richter überraschend in einem Brief gebeten, Sean „P. Diddy“ Combs bis zur Urteilsverkündung am 3. Oktober auf Kaution freizulassen. Sie schildert eine lange, wechselhafte Beziehung zu Combs und betont, sie sehe in ihm aktuell keine Gefahr für sich oder die Öffentlichkeit. In ihrem Schreiben heißt es sinngemäß, Combs habe Fehler eingestanden und wolle künftig bessere Entscheidungen treffen.

Zeitgleich bleibt die Lage vor Gericht angespannt. Eine Jury sprach Combs in zwei Punkten schuldig – dem Transport zweier Frauen über Bundesstaatengrenzen zur Prostitution – während schwerere Vorwürfe wie Verschwörung zur Bildung einer kriminellen Organisation und Menschenhandel nicht durchkamen. Der jüngste Kautionsantrag wurde dennoch mit Verweis auf ein Gefährdungsrisiko abgelehnt.

Die Verteidigung drängt derweil auf einen vollständigen Freispruch oder einen neuen Prozess. Zudem wird hinter den Kulissen über Alternativen zur Haft verhandelt. Combs’ Team plädiert für eine mildere Lösung bis hin zu Hausarrest und therapeutischen Maßnahmen.

Geplantes Comeback und Polit-Poker

Parallel zu den juristischen Manövern kursieren konkrete Pläne für ein musikalisches Comeback. Laut Aussagen aus Combs’ Umfeld steht ein Auftritt im legendären Madison Square Garden in New York auf der Agenda – als Auftakt zu seiner Rückkehr ins Rampenlicht.

Auch ein Imagewechsel wird skizziert: Combs wolle sich künftig öffentlich gegen häusliche Gewalt engagieren. Beobachter sehen darin den Versuch, persönliche Verantwortung zu zeigen und gesellschaftliche Aufarbeitung zu leisten.

Für zusätzliche Spannung sorgt politisches Rauschen um eine mögliche Begnadigung. Während kolportiert wurde, man habe im Umfeld von Donald Trump vorgefühlt, widersprachen Anwälte und relativierten entsprechende Aussagen. Fakt ist: Bis zur Urteilsverkündung am 3. Oktober bleibt Combs in Haft. Ob der Richter Hausarrest, Bewährung oder eine Gefängnisstrafe verhängt – und ob das Comeback tatsächlich im Madison Square Garden steigt – entscheidet sich in den kommenden Wochen.

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